Medien und Kultur – Infrastrukturen im besonderen öffentlichen Interesse

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Das seit dem 25.07.2015 gültige IT-Sicherheitsgesetz hat das Ziel, IT-Systeme und digitale Infrastrukturen in Deutschland abzusichern um das Risiko systemrelevanter Ausfälle für Staat und Bevölkerung bestmöglich zu reduzieren.
Aktuell wird das geltende Gesetz seitens der Bundesregierung überarbeitet. Der im März veröffentlichte Referentenentwurf für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 lässt bereits jetzt erkennen, welche Änderungen zu erwarten sind.
Der Sektor Medien und Kultur wird darin einer neuen Kategorie der „Infrastrukturen im besonderen öffentlichen Interesse“ zugerechnet. Diese zählen zwar nicht direkt zu den kritischen Infrastrukturen, müssen aber zukünftig den gleichen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wie die KRITIS Betreiber.
Um diesen Anforderungen entsprechen zu können, sollten große Medienunternehmen, die unter diese Kategorie fallen werden, schon jetzt entsprechenden erforderlichen Aktivitäten entwickeln.
Grundlage für den Nachweis der IT-Sicherheit und der entsprechenden Anforderungen zum Datenschutz ist die

Etablierung eines Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystems nach

  • ISO 27001 und/oder
  • IT-Grundschutz und den
  • Anforderungen der DSGVO

Auch die branchenspezifischen Anforderungen von Medienunternehmen, die nach den gesetzlichen Anforderungen für KRITIS-Betreiber arbeiten müssen, sollten in diesem ISMS integriert sein, bewertet und umgesetzt werden können.

QSEC stellt für diese Anforderungen alle erforderlichen Inhalte und Module zu Verfügung und ermöglicht die Umsetzung sämtlicher Anforderungen in einem integrierten Managementsystem. Umfassende Arbeitserleichterung wird durch den in QSEC beinhalteten fachspezifischen Content, Musterdokument und Maßnahmenvorschläge erreicht. Der User wird methodisch und workflowgestützt durch die Arbeitsschritte geführt.

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